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   BFH, 01.08.2006 - IX B 28/06   

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https://dejure.org/2006,16194
BFH, 01.08.2006 - IX B 28/06 (https://dejure.org/2006,16194)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2006 - IX B 28/06 (https://dejure.org/2006,16194)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2006 - IX B 28/06 (https://dejure.org/2006,16194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 119 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Verfahrensmangel - Gesamtergebnis des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Verfahrensmangel wegen nicht ausreichender Urteilsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.12.2005 - IX B 98/05

    Divergenz; Rechtsfortbildung; fehlende Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 01.08.2006 - IX B 28/06
    Ein solcher Verfahrensmangel ist nur gegeben, wenn die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder im Hinblick auf einen --selbständigen-- prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt oder die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768).
  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 01.08.2006 - IX B 28/06
    Bei der Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht fehlt die Darlegung, dass sich dem FG nach seiner materiell-rechtlichen Auffassung eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auch ohne entsprechenden Beweisantrag aufdrängen musste (s. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142).
  • BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 01.08.2006 - IX B 28/06
    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist ein Verfahrensfehler (z.B. BFH-Beschluss vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354, m.w.N.).
  • BFH, 13.04.2011 - IX B 180/10

    Verfahrensmangel wegen Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

    Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO hat das FG bei seiner Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens, insbesondere den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Prozessbeteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei zu berücksichtigen (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2006 IX B 28/06, BFH/NV 2006, 2114; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354, m.w.N.).
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